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Präventionskurse gemäß §20 SGB V mit Zuzahlung der Krankenkasse

Prävaentionskurse gemäß §20 SGB V

Präventionskurse gemäß §20 SGB V mit Zuzahlung der Krankenkasse

Prävaentionskurse gemäß §20 SGB V


Präventionskurse gemäß §20 SGB V mit Zuzahlung der Krankenkasse

Seit Anfang 2024 bieten wir zeitunabhängig Präventionskurse gemäß §20 SGB V an. Die 8-wöchigen-Kurse sind ausgelegt auf Beweglichkeit (Aufrichtung, Minimierung Rückenbeschwerden).

Die Krankenkassen bezuschussen diese Kurse mit bis zu 100%. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und starten Sie durch zu mehr Beweglichkeit!